Juni 2019

Strafbarer Müll

Die Konsequenzen von angeblich nicht sachgerechter Entsorgung von Abfall.

Markus Steiger* staunte nicht schlecht, als ihm die Kantonspolizei mitteilte, dass gegen ihn eine Strafuntersuchung eröffnet worden sei. Bei der Polizeiwache angekommen, um seine Aussagen als beschuldigte Person zu deponieren, wurde ihm schliesslich bekannt gegeben, welche Spur die Polizei zu ihm geführt hat.

 

Im grossen Abfallcontainer seiner Siedlung befand sich ein durchsichtiger Plastiksack mit Hauskehricht. Dieser Müll befand sich somit nicht in einem offiziellen Gebührensack. Als die Polizei den Plastiksack in seine Einzelteile zerlegte, fand sie die Verpackung eines Blumenstrausses mit einer Grusskarte: «Für Manuela, Herz Markus». Die Polizei konnte dadurch ermitteln, dass in der Siedlung nur noch ein Ehepaar in Frage für die Abfallsünde kam.

 

Dieser Vorfall war Markus besonders peinlich, da er als Maschineningenieur in einer Abfallverbrennungsanlage arbeitete. Er versuchte der Polizei zu erklären, dass es ihm nie in den Sinn kommen würde, Abfall nicht sachgerecht zu entsorgen und er kein Interesse daran habe, die umgerechnet 40 Rappen für den Gebührensack zu sparen. Zudem ärgere er sich selber stets, wenn er an den Entsorgungsstellen sehe, wie andere Personen ihren Sperrmüll rechtswidrig deponieren. Den gefundenen Sack könne er sich nur dadurch erklären, dass er wohl einen defekten Gebührensack erwischt habe, bei dem der Verschluss gerissen sei. Dadurch habe wahrscheinlich der hineingestopfte Plastiksack entweichen und in den Container rollen können. Hierfür hatten Polizei und schliesslich Staatsanwaltschaft jedoch kein Gehör und Markus Steiger erhielt einige Zeit später einen Strafbefehl.

 

Die im Strafbefehl ausgesprochene Busse von Fr. 350.00 hätte Markus zwar verkraften können, doch wollte er den Strafbefehl aus Prinzip nicht akzeptieren, da er schliesslich einen Gebührensack verwendet hatte. Er entschied sich, trotz der eigentlichen Bagatelle, fristgerecht Einsprache zu erheben. Dank seinen glaubhaften Ausführungen vor Gericht sowie mit dem Argument, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht nachgewiesen und Markus Steiger nicht für mangelhafte Gebührensäcke bestraft werden könne, sprach ihn das Gericht frei.

 

Markus hat sich nun angewöhnt, die Gebührensäcke beim Abbinden gut zu kontrollieren und sie etwas weniger schwungvoll in den Container zu werfen. Dass gegen Abfallsünder strikt vorgegangen wird, findet er jedoch nach wie vor sinnvoll.

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Strafbarer Müll

Fabian Meier
Rechtsanwalt

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