Januar 2019

Löschung ungerechtfertigter Betreibungen aus dem öffentlichen Register

Ungerechtfertigte Betreibungen sind ganz schön ärgerlich. Seit kurzem gibt es eine Möglichkeit, solche ungerechtfertigten Einträge löschen zu lassen. 

Betreibungen sind grundsätzlich ein Ärgernis. Noch unangenehmer ist es jedoch, wenn ungerechtfertigte Betreibungsverfahren für bestrittene oder nachweislich nicht vorhandene Forderungen eingeleitet werden. Die Arbeits- und Wohnungssuche wird dadurch massiv erschwert und einen Bankkredit zu erhalten wird beinahe unmöglich. Letztlich wird einem dadurch - unter Umständen völlig grundlos - das Stigma eines schlechten Schuldners angeheftet.

 

Gemäss der heutigen Gesetzgebung ist es fast unmöglich oder jedenfalls mit grossem Aufwand verbunden, solche ungerechtfertigten Einträge entfernen zu lassen. Glücklicherweise wird nun eine per 1. Januar 2019 in Kraft tretende Gesetzesänderung zumindest teilweise Abhilfe schaffen: Auf Gesuch hin wird ab dann eine laufende Betreibung in einem Betreibungsregisterauszug nicht mehr erwähnt. Dies jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ob diese erfüllt sind, muss vorab im Einzelfall abgeklärt werden.

 

Es ist sicherlich sinnvoll, im Voraus abzuklären, ob bestehende Betreibungsregistereinträge mit einem entsprechenden Gesuch aus dem öffentlich zugänglichen Register gelöscht werden können. Wenn plötzlich unerwartet ein Kredit bezogen oder eine neue Wohnung gemietet werden muss, ist es oft schon zu spät, sich darum zu kümmern. Gerne sind wir bereit, Sie in diesem Zusammenhang zu unterstützen und die notwendigen Vorabklärungen zu treffen.

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Löschung ungerechtfertigter Betreibungen aus dem öffentlichen Register

Cristian Torrado
Rechtsanwalt

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