August 2018

Neues Unterhaltsrecht

Seit 1. Januar 2017 ist in der Schweiz ein neues Unterhaltsrecht in Kraft. Praktisch grosse Auswirkungen hat dieses insbesondere auf Kinder unverheirateter Eltern. Der Unterhaltsanspruch des Kindes setzt sich neu zusammen aus dem sogenannten Barsowie dem Betreuungsunterhalt.

Mit dem Barunterhalt werden direkte Kosten wie Essen, Kleidung, Krankenversicherung, Wohnkostenbeitrag, etc. abgedeckt. Der Betreuungsunterhalt dient indessen als Abgeltung für den hauptbetreuenden Elternteil für den Erwerbsausfall, welcher durch die Kinderbetreuung ver ursacht wurde. In vielen Fällen hat der hauptbetreuende Elternteil aufgrund der Gesetzesänderung Anspruch auf eine Anpassung der Unterhaltsbeiträge.

Dabei gilt es aber keine Zeit zu verlieren: Eine Abänderung kann nur rückwirkend für ein Jahr beantragt werden. Eine entsprechende Abänderungsklage sollte daher so rasch wie möglich in die Wege geleitet werden.

Je nach Situation ist hierfür eine Schlichtungsbehörde oder allenfalls auch direkt das Gericht zuständig.

Welches Vorgehen empfiehlt sich?

  1. Zunächst sollte abgeklärt werden, ob seitens des unterhaltspflichtigen Elternteils Bereitschaft besteht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  2. Ist dies der Fall, so sollten die Parteien zusammen mit einem kompetenten juristischen Berater eine Vereinbarung zur Anpassung der Unterhaltsbeiträge ausarbeiten und diese von der zuständigen Behörde genehmigen lassen.
  3. Ist eine einvernehmliche Lösungsfindung nicht möglich, so sollte unverzüglich bei der zuständigen Behörde Klage gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil eingereicht werden.
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Neues Unterhaltsrecht

Cristian Torrado
Rechtsanwalt

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