Werkverträge

Wir beraten Privatpersonen und Gesellschaften, Unternehmer wie auch Besteller in sämtlichen Bereichen des Werkvertragsrechts. In Streitfällen erarbeiten wir gemeinsame Lösungen oder vertreten Ihre Interessen vor Schlichtungsbehörden, Gerichten und Handelsgericht.

Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Beratungen nach den Regeln des Obligationenrechts, der SIA-Normen oder der weiteren im Einzelfall relevanten Richtlinien
  • Prüfen von Werkverträgen und Architektenverträgen
  • Ausarbeiten von Vereinbarungen und Verträgen
  • Beratungen von Unternehmern und Bestellern bei Auftreten von Mängeln
  • Unterstützung bei Mängelrügen und der Wahl des Mangelrechts
  • Beratungen und Interventionen im Bereich Bauhandwerkerpfandrecht
  • Unterstützung bei Honorarstreitigkeiten
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