Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmende wie Arbeitgebende, Unternehmen wie Privatpersonen in sämtlichen Bereichen des privaten Individualarbeitsrechts sowie des öffentlichen Personalrechts und vertreten diese vor Schlichtungsbehörden und Gerichten in der Schweiz.

Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Beratungen in den Bereichen des Obligationenrechts (OR), Arbeitsgesetzes (ArG), Gleichstellungsgesetztes (GlG), Gesamtarbeitsverträgen (GAV und LAV) sowie den entsprechenden Verordnungen
  • Ausarbeiten von Arbeitsverträgen und den entsprechenden Reglementen und internen Weisungen
  • Beratungen bei Kündigungen und Freistellungen
  • Beratungen bei Fragen während des Arbeitsverhältnisses wie z.B. Überstunden und Überzeit, Mutterschaft, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Arbeitszeugnisse

 

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