Notariat

Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren in einem Rahmentarif gesetzlich festgelegt. Es gilt dabei die Verordnung über die Notariatsgebühren (BSG 169.81). Für unsere weiteren Tätigkeiten stellen wir ein Honorar nach Arbeitsaufwand in Rechnung. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine Offerte.
 

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